Mit der Annahme der Einladung geht Ed. Züblin AG davon aus, dass bei firmenbezogenen Einladungen dies mit den unternehmensinternen Aufsichtsvorgaben Ihres Unternehmens übereinstimmt. Wir gehen zudem davon aus, dass, sofern notwendig, das Einverständnis Ihres Dienstvorgesetzten zur Annahme der Einladung vorliegt. Eventuelle Amtsträger bitten wir zu prüfen, ob Sie diese Einladung nach den für Sie geltenden gesetzlichen und dienstlichen Regeln annehmen dürfen.
Die Einladung und damit verbundene Zuwendungen im Rahmen der Veranstaltung stellen aus steuerlicher Sicht evtl. bei Ihnen einen geldwerten Vorteil dar. Ihre Teilnahme an der Veranstaltung ist für Sie steuerfrei, die Steuer wird gemäß §37b EStG von Ed. Züblin AG übernommen.